Änderung des EO-Beitragssatzes ab dem 1. Januar 2021
- Sébastien Pomi
Statut | EN RÉDACTION |
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Type | Procédure |
Dernière modification | |
Blueprint | 1.0 |
Contributeurs |
Contexte
Hier finden Sie die Prozedur zur Änderung des EO-Satzes in ProConcept ERP
Einführung
Dieses Dokument soll Ihnen zeigen, wie Sie die APG-Rate in ProConcept ändern können.
Legale Verordnung
Bern, 21.10.2020 - Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.
Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
Weitere Einzelheiten zu den Richtlinien des Bundes sind unten aufgeführt:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80729.html
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ueberblick/beitraege.html
Dazu müssen Sie eine Konfiguration in ProConcept anpassen.
Prozedur zur Änderung des EO-Satzes in ProConcept ERP
1. Öffnen des Objektes « Firmenlohnarten »
Human Resources/Löhne/Mitarbeitervariablen und -konstanten" :
Ändern Sie den Satz in den Firmenlohnarten von 5.275% auf 5.3% ab dem 01.01.2021:
Die Änderung freigeben :
Wichtig !
Das Kästchen "Aktiv" muss unbedingt angekreuzt werden, damit es beim wechseln der "Lohnperiode" von Dezember 2020 auf Januar 2021, berücksichtigt wird. Während des Periodenwechsels deaktiviert ProConcept automatisch den nicht mehr gültigen Tarif.
Wenn der neue Tarif dann nicht aktiv ist, haben Sie für Januar 2021 keinen AHV-Tarif, da er nicht nicht automatisch aktiviert wird.